Bauleitplanung der Gemeinde Großenkneten
Mit Hilfe der Bauleitplanung steuert die Gemeinde Großenkneten die städtebauliche Entwicklung. Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und zu den einzelnen Baugebieten regelnde Bebauungsplan.

Der Flächennutzungsplan enthält die von der Gemeinde geplanten und für die einzelnen Flächen städtebaulichen Nutzungen. Im Bebauungsplan selbst werden Festsetzungen u. A. über die Art und Maß der baulichen Nutzung geregelt.  


Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die aktuell in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Großenkneten einzusehen und herunter zu laden.

Die rechtsverbindlichen Bauleitpläne können Sie bei uns im Bauamt, Zimmer 204, bei Frau Saskia Lueken (Telefon 04435/600-163) einsehen.




Bauleitplanung der Gemeinde Großenkneten:

77. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – südlich Bahnhofstraße“
Bebauungsplan Nr. 114 „Sportanlage Huntlosen“

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2008 den Grundsatzbeschluss über die Neuanlegung einer Sportanlage im Ortsteil Huntlosen gefasst. Danach sollen in Huntlosen zwei Sportplätze einschließlich der Nebengebäude gebaut werden. Das nötige Grundstück für das Vorhaben konnte mit der Fläche südlich des Dorfplatzes und der Grundschule erworben werden.

Der im folgenden gekennzeichnete Bereich ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Städtebauliche ist der Bereich nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) zu beurteilen.



Die rd. zwei Hektar große Fläche soll als Sportanlage genutzt werden. Außerdem ist die Errichtung eines Umkleide- und Sanitärgebäudes vorgesehen. Für die angestrebte Nutzung muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist zwingend erforderlich.

Da die Sportausübung Immissionen (insbesondere Lärm) verursacht, können Konflikte zur Wohnnutzung auftreten. Östlich des Gebietes besteht der Bebauungsplan Nr. 50 „Huntlosen-Ost“, rechtsverbindlich seit dem 30.01.1981, der ein Dorfgebiet ausweist. Vor dem Erwerb der Fläche wurde ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten hat aufgezeigt, dass bei der Ausübung des Fußballsports grundsätzlich keine besonderen Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 die o. g. Bauleitpläne als Vorentwurf angenommen. Zur Unterrichtung der Bürger und Erläuterung der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Vorentwürfe in der Zeit vom 23.12.2011 bis einschließlich 23.01.2012 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Großenkneten, Markt 1, 26197 Großenkneten, Zimmer 204, öffentlich aus. Während der Auslegung können sich die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informieren und sich dazu äußern.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltauswirkung stützt sich im Wesentlichen auf folgende Unterlagen:

-    Biotoptypenkartierung
-    Eingriffsbilanzierung.

Beim Anklicken des Textes bzw. der Überschriften können Sie die Vorentwürfe der beschriebenen Bauleitpläne einschließlich seiner Anlagen aufrufen.