Mit Hilfe der Bauleitplanung steuert die Gemeinde Großenkneten die städtebauliche Entwicklung. Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und zu den einzelnen Baugebieten regelnde Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan enthält die von der Gemeinde geplanten und für die einzelnen Flächen städtebaulichen Nutzungen. Im Bebauungsplan selbst werden Festsetzungen u. A. über die Art und Maß der baulichen Nutzung geregelt.
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die aktuell in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne der Gemeinde Großenkneten einzusehen und herunter zu laden.
Die rechtsverbindlichen Bauleitpläne können Sie bei uns im Bauamt, Zimmer 204, bei Frau Saskia Lueken (Telefon 04435/600-163) einsehen.
Bauleitplanung für das Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn
74. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Ahlhorn – Vechtaer Str.“
Bebauungsplan Nr. 109/I „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
Bebauungsplan Nr. 109/II „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
Bebauungsplan Nr. 109/III „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
Bebauungsplan Nr. 109/IV „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
Bebauungsplan Nr. 109/V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten hat in seiner Sitzung am 22.02.2010 die o. g. Bauleitpläne als Vorentwurf angenommen. Es handelt sich hierbei um das Areal des ehemals militärisch genutzten Flugplatzes in Ahlhorn. Der Flugplatz Ahlhorn ist als Standort für die Bundeswehr am 31.12.2005 aufgegeben worden. Das Areal mit einer Größe von ca. 307 ha ist daraufhin in das allgemeine Grundvermögen des Bundesministeriums für Finanzen und Verwaltung übergegangen. In einem europaweiten öffentlichen Vergabeverfahren wurde das „Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn“ angeboten. Die Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Papenburg, hat im März 2009 den Zuschlag erhalten. Das Unternehmen hat den Besitz am Flugplatz Ahlhorn zum 01.05.2009 übernommen. Inzwischen ist die Flugplatz Ahlhorn GmbH Eigentümerin der Fläche.
Das ehemals militärisch genutzte Gelände soll zukünftig zivil bzw. gewerblich genutzt werden. Die Lage und Abgrenzungen der Plangebiete sind in den unten aufgeführten Kartenausschnitten gekennzeichnet.
Wie Sie den Übersichtsplänen entnehmen können, wurde das gesamte Gebiet in fünf Bebauungspläne aufgeteilt. Für einen Teilbereich soll der Flächennutzungsplan geändert werden.
Das gesamte Areal ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenkneten als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fliegen / Gewerbe“ ausgewiesen. Mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Ahlhorn – Vechtaer Straße“ soll eine Teilfläche als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Da der Bebauungsplan Nr. 109/III „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ ausschließlich eine gewerbliche Nutzung (GE/GI) vorsieht, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren angepasst werden. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 109/I „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ soll für die südöstliche Teilfläche des Flugplatzes Ahlhorn ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Autohof“ entstehen. Die Planung umfasst eine Fläche von rd. 7 ha. Es ist beabsichtigt, den Autohof an die BAB 1 über die L 880 (Visbeker Straße) anzubinden. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 109/II „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ handelt es sich um eine nördliche Teilfläche des Flugplatzes Ahlhorn. Hier soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fliegerische Nutzung (SO Fliegen) entstehen. Die Planung umfasst eine Fläche von ca. 146,9 ha und soll vorwiegend dem Betrieb eines Flugplatzes, sowie Gewerbebetrieben, die mit einer fliegerischen Nutzung des Gebietes vereinbar sind, dienen. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 109/III „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ soll ein Gewerbe- und Industriegebiet entstehen. Dieser Plan umfasst eine Fläche von rd. 135 ha. Hier sollen bestimmte Nutzungen, wie z. B. Abfallbehandlungsanlagen, ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 109/IV „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ soll für eine südwestliche Teilfläche die rechtliche Zulässigkeit für die vorhandenen Unterkunftsgebäude zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften und die vorhandenen Verwaltungsgebäude geschaffen werden. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Für eine nördliche Teilfläche soll der Bebauungsplan Nr. 109/V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ aufgestellt. Die rd. 11,2 ha große Fläche soll als ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fremdenbeherbung/Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf“ festgesetzt werden. Weitere Einzelheiten können Sie der Planzeichnung und der Begründung entnehmen.
Die Vorentwürfe liegen mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 05.03.2010 bis einschließlich 06.04.2010 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Großenkneten, Markt 1, 26197 Großenkneten, Zimmer 204, öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Hinweise, Bedenken und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Großenkneten eingesehen werden:
Schalltechnische Untersuchung
Biotoptypenkartierung
Hydraulischer Nachweis zum Bebauungsplan Nr. 109/I und 109 III.