Rasenmäherlärm in Wohngebieten

Ein jährlich wiederkehrendes Problem, so Bürgermeister Volker Bernasko. Trotz regelmäßiger Informationen wissen offensichtlich noch immer nicht alle Garten- und Rasenliebhaber, zu wel­cher Zeit sie ihre Rasenflächen mähen dürfen. In Wohngebieten dürfen motorbetriebene Garten­geräte, wie Rasenmäher, Kantenschneider oder Vertikutierer an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten gänzlich verboten. Im Übrigen, so Bürgermeister Bernasko, sollte es für ein gut nachbarschaftliches Mit­einander selbstverständlich sein, auch beim Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten Rück­sicht auf seine Mitmenschen zu nehmen. Rasen mähen in der Mittagszeit muss doch nicht sein…