Ein jährlich wiederkehrendes Problem, so Bürgermeister
Volker Bernasko. Trotz regelmäßiger Informationen wissen offensichtlich noch
immer nicht alle Garten- und Rasenliebhaber, zu welcher Zeit sie ihre
Rasenflächen mähen dürfen. In Wohngebieten dürfen motorbetriebene Gartengeräte,
wie Rasenmäher, Kantenschneider oder Vertikutierer an Werktagen in der Zeit von
20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer,
Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch an
Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen
ist das Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten gänzlich verboten. Im
Übrigen, so Bürgermeister Bernasko, sollte es für ein gut nachbarschaftliches
Miteinander selbstverständlich sein, auch beim Betrieb von motorbetriebenen
Gartengeräten Rücksicht auf seine Mitmenschen zu nehmen. Rasen mähen in der
Mittagszeit muss doch nicht sein…