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Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen nur 4 bis 7 km/h: Regelung in der Bevölkerung immer noch nicht ausreichend bekannt
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"Leider ist die Geschwindigkeitsregelung in den verkehrsberuhigten Bereichen, gemeinhin auch als "Spielstraßen" bezeichnet, in der Bevölkerung anscheinend immer noch nicht ausreichend bekannt", so Großenknetens Erster Gemeinderat Klaus Bigalke.
So habe man vor einigen Tagen während einer Ferienpassveranstaltung auf dem Dorfplatz in Ahlhorn leider feststellen müssen, dass dort Geschwindigkeiten gefahren werden, die den verkehrlichen Vorgaben in keiner Weise angepasst gewesen seien. Bigalke appelliert deshalb an alle motorisierten Mitbürger, sich doch an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit jedenfalls annähernd zu halten. "Unfälle sind ansonsten vorprogrammiert", meint Klaus Bigalke, "weil sich die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder und ältere Leute, in diesen Bereichen sicher fühlen und deshalb die motorisierten Verkehrsteilnehmer ganz besonders aufgefordert sind, Rücksicht zu nehmen".
Im Zusammenhang mit den verkehrsberuhigten Bereichen, die durch das blaue rechteckige Schild gekennzeichnet sind, weist die Gemeinde weiter darauf hin, dass auf den Verkehrsflächen nur innerhalb der speziell gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf. Auch dies ist nämlich nach Feststellung des stellv. Verwaltungschefs eine Sache, die nicht beachtet wird, wie viele entsprechende Hinweise aus dem Kreise der Einwohner der verkehrsberuhigten Bereiche zeigen. "Hierdurch entstehen immer wieder Probleme und es gibt Ärger unter den Nachbarn", so Bigalke.
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