Neue Personalausweise ab 1. November 2010
Das Service-Center der Gemeinde Großenkneten möchte den Bürgern folgende Informationen geben:

Zum 01.11.2010 wird der jetzige Personalausweis von einem neuen Modell mit zusätzlichen Funktionen abgelöst. Die neue Ausweiskarte hat das Format einer Kreditkarte und enthält einen kontaktlosen Chip zur Speicherung persönlicher und biometrischer Daten.

Was ist neu?

Der neue Ausweis erweitert neben der Funktion als reiner „Sichtausweis“ den Anwendungsbereich um die elektronische Identität in der Online-Welt. Die auf dem Ausweis vorhandenen persönlichen Daten sowie das Lichtbild (biometrisch wie beim Reisepass) werden zusätzlich auf dem integrierten Chip elektronisch gespeichert. Auf Wunsch des Ausweisinhabers können zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Ebenfalls auf Wunsch des Antragstellers erhält der neue Ausweis eine Funktion als elektronischer Identitätsnachweis (eID). Voraussetzung ist, dass der Ausweisinhaber mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt ist. Der Ausweisinhaber kann sich dann mit dem Ausweis gegenüber einem authentisierten Diensteanbieter (z.B. eBay) über das Internet oder an Serviceautomaten identifizieren. Der Diensteanbieter benötigt dazu ein von staatlicher Seite (Bundesverwaltungsamt) ausgestelltes Zertifikat, mit dem auch festgelegt ist, welche der elektronisch gespeicherten Daten er auslesen darf. Zusätzlich kann der Ausweisinhaber den Ausweis zur „Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)“ verwenden.

Der Ausweisinhaber kann die Funktion des Elektronischen Identitätsnachweises jederzeit von der Meldebehörde ein- oder ausschalten lassen; außerdem kann die Meldebehörde bei Bedarf eine neue PIN einrichten (z.B. wenn der Ausweisinhaber seine PIN vergessen hat).

Gültigkeit und Gebühren ab 01.11.2010

Das Herstellungsverfahren für den neuen Ausweis ist gegenüber dem herkömmlichen Personalausweis deutlich aufwendiger. Deshalb mussten auch die Ausstellungsgebühren deutlich angehoben werden.

Die Ausstellungsgebühr beträgt
  • bei Personen bis einschließlich 23 Jahren 22,80 €,
  • bei Personen ab 24 Jahren 28,80 €.

Der neue Personalausweis hat ab Antragstellung eine Gültigkeitsdauer
  • bei Personen unter 24 Jahren von 6 Jahren,
  • bei Personen ab 24 Jahren von 10 Jahren.

Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen für
  • das nachträgliche Aktivieren der elektronischen Identitätsfunktion 6,00 €,
  • das Entsperren der elektronischen Identitätsfunktion 6,00 €,
  • die Änderung oder Neusetzung der PIN 6,00 €.

Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis sowie ein Infoflyer stehen im Internet bereit auf der Seite www.personalausweisportal.de.

Termine, Ausweispflicht

Ausweise nach „altem Muster“ bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig! Niemand muss einen neuen Ausweis beantragen, wenn der alte Ausweis noch gültig ist.

Der neue Personalausweis kann ab dem 01.11.2010 beantragt werden. Von diesem Tag an werden nur noch Ausweise der neuen Generation ausgestellt. Wer noch einen Ausweis nach „altem“ Muster beantragen möchte, kann dies noch bis zum 29.10.2010 im Service-Center der Gemeinde Großenkneten tun. Der Antrag kann auch dann gestellt werden, wenn der vorhandene Ausweis noch über den 01.11.2010 hinaus gültig ist.

Es ist damit zu rechnen, dass es bis zum 01.11.2010 zu einer erhöhten Nachfrage nach den „alten“ Personalausweisen kommen wird. Das kann zu längeren Wartezeiten für die Bürger der Gemeinde Großenkneten führen. Dafür wird jetzt schon um Verständnis gebeten. Dies trifft gleichermaßen für die Zeit ab 01.11.2010 zu, da ebenfalls ein erhöhtes Interesse an dem neuen Personalausweis erwartet wird.