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Freihalten der Geh- und Radwege von Schnee und Eis
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Aufgrund der zu erwartenden Wetterlage weist der Bürgermeister auf die Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten hin. Danach haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder die ihnen Gleichgestellten die Reinigung der Gehwege, Radwege und kombinierten Geh- und Radwege in der Zeit von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr in einer Breite bis zu 1 Meter schnee- und eisfrei zu halten.
Die von den Radwegen, Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen und Gossen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Rad- und Gehweg gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert wird.
Bei Glätte sind die Gehwege in einer Breite von 1 Meter zur Sicherung des Fußgängerverkehrs mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Zur Schnee- und Eisbeseitigung dürfen keine Geräte und Chemikalien (Straßenstreusalz), welche zu Schäden an der Straßenbefestigung, an Kleidung oder Schuhwerk oder zur gesundheitlichen Schädigung von Menschen oder Tieren führen, verwendet werden. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn schnee- und glättefrei zu halten.
Schnee und Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gossen, Gräben oder auf Einlaufschächte der Straßenkanalisation/Versorgungsleitungen gekehrt werden.
Die Verwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Räumpflicht zu beachten und hofft dabei auf die Einsicht und das Verständnis der Bevölkerung.
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