Unterlagen zur Eheschließung
Welche Unterlagen/Dokumente Sie bei der Anmeldung vorlegen müssen, lesen Sie bei den Verfahrensbeschreibungen zu den verschiedenen Fallgruppen bei der Anmeldung der Eheschließung:
  1. Beide Eheschließende sind deutsche Staatsangehörige und gehen die erste Ehe ein
  • Jeweils ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Jeweils eine sogenannte „Aufenthaltsbescheinigung“, wobei es sich um eine spezielle Meldebescheinigung für die Anmeldung der Eheschließung handelt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Großenkneten haben, brauchen Sie sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern, da wir uns diese vom Meldeamt selbst beschaffen. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (Nebenwohnung), wird auch eine Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes oder mehrerer Nebenwohnsitze benötigt.
  • Beglaubigter Auszug (Kopie) Ihres Geburtseintrages (bitte keine Geburtsurkunde). Diesen Auszug erhalten Sie beim Standesamt desjenigen Ortes, in dem Sie geboren wurden. Bei Krankenhausgeburten ist das also immer der Ort, in dem die Klinik stand.
  1. Ein (oder beide) Partner ist (sind) geschieden oder verwitwet
  • Unterlagen wie oben unter 1.); zusätzlich wird allerdings eine Eheurkunde oder eine Kopie des Eheregistereintrages benötigt. Wichtig ist, dass in dieser Urkunde der Auflösungsvermerk der Vorehe (entweder Scheidung oder Tod des Ehegatten) vermerkt ist. Bei mehreren Vorehen sind die Angaben aus der Eheurkunde für jede Vorehe zu machen.
  1. Die Verlobten haben ein gemeinsames Kind
  • Für jedes gemeinsame Kind ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
  1. Fälle, die über die oben geschilderten Situationen hinausgehen
  • In diesen Fällen sollten Sie sich einen Termin zur persönlichen Beratung geben lassen.


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