Personalausweis (vorläufiger Personalausweis)

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

 

Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Hierzu ist jedoch eine Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich.

 

Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre; bei Personen unter 24 Jahren jedoch nur 6 Jahre. Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden.

 

Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.

 

Die Bearbeitungsdauer des Personalausweises beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Fertigstellung des Ausweises benachrichtigt.

 

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

 

 

 

Benötigte Unterlagen:

           

Ø      Abgelaufener Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Reisepass (evtl. Geburtsurkunde)

Ø      Aktuelles Passfoto, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind (nicht älter als 6 Monate, heller Hintergrund)

Ø     Jugendliche unter 16 Jahren müssen eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen

 

 

 

Unterschrift erforderlich: Ja (auch Kinder ab dem 10. Lebensjahr)

 

Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja (Kinder ab dem 10. Lebensjahr)

 

Gebühr:          - Personalausweis:                                        8,00 €

                        - Vorläufiger Personalausweis:                    12,00 €

                        - Neuer Personalausweis bei Verlust:          13,00 €

                                              

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei.

 

 

 

Dokument zum Download:

 

Ø      Zustimmungserklärung