Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde Großenkneten 

  • Wenn Sie aus Großenkneten wegziehen und dies vorher Ihr "Alleiniger Wohnsitz" war, ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich dann nur bei Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden.

  • Wenn Sie jedoch in das "Ausland" verziehen, müssen Sie sich vorher in Großenkneten abmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie in Großenkneten einen "Nebenwohnsitz" haben und dieser nicht mehr bewohnt wird.

    Sollten Sie verheiratet sein, sich aber mit diesem Wegzug von Ihrem Ehepartner trennen wollen, so bitte ich Sie, ebenfalls eine entsprechende "Erklärung über steuerliches Getrenntleben" abgeben.

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  • Unterschrift erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen erforderlich: Nein

  • Gebühr: ./.

  • Dokumente zum Download: