Hinweise zu => Gaststättengesetz

  • Gestattung nach dem Gaststättengesetz

    Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder Gäste beherbergen möchte, benötigt hierzu eine Gaststättenerlaubnis. Zuständig hierfür ist grundsätzlich der Landkreis Oldenburg. Aus besonderem Anlass, z. B. beim Schützenfest, kann die Gemeinde den Betrieb eines solchen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestatten.

    Wenn Sie somit Speisen und Getränke öffentlich anbieten möchten, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag.


    Dokument [Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes] zum Download