 Hinweise zu => Baugenehmigungen
- Bauvorhaben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind Gebäude mit weniger als 15 cbm Rauminhalt, im Außenbereich mit weniger als 6 cbm Rauminhalt. Bauanträge sind über die Gemeinde Großenkneten an den Landkreis Oldenburg zu richten. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Gemeinde, beim Landkreis Oldenburg oder hier als Download. Beizufügen sind ein Lageplan mit dem eingezeichneten Bauvorhaben, Zeichnungen des Bauvorhabens (Schnitt, Grundrisse, Ansichten), eine Baubeschreibung sowie eine Berechnung des Rauminhaltes und des Rohbau- und Herstellungswertes. Bei gewerblichen Vorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise eine Betriebsbeschreibung.
Die Nieders. Bauordnung sieht im § 69a eine Ausnahme vor. Hiernach können in allgemeinen Wohngebieten, die sich in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan befinden, Ein- und Zweifamilienhäuser ohne Baugenehmigung errichtet werden. Es ist lediglich eine Baumitteilung (mit den Anlagen) über die Gemeinde Großenkneten an den Landkreis Oldenburg zu senden. Beizufügen ist dann ein Lageplan. Eintragungen in den Lageplan müssen nicht vorgenommen werden.
Weitere Informationen und Vordrucke zum Download finden Sie auf den Seiten des Bauordnungsamtes des Landkreises Oldenburg hier:
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