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Jeder, der ein selbständiges, stehendes Gewerbe betreibt, hat dies bei der Gemeinde Großenkneten in Form einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen, wenn sich die Betriebsstätte innerhalb des Gemeindebereiches befindet. Dies gilt ebenso für Zweigstellen und unselbständige Zweigstellen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass eventuelle Erlaubnisse oder Genehmigungen (z. B. Gaststättenkonzession, Eintragung in der Handwerksrolle, Maklerkonzession) vorliegen, da ohne diese kein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausgeübt werden darf. Wird der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde Großenkneten verlegt oder wird das Gewerbe erweitert (Änderung der Tätigkeit), so ist eine Gewerbeummeldung anzuzeigen. Wird ein Gewerbe aufgegeben oder in einen anderen Bezirk außerhalb der Gemeinde Großenkneten verlegt, ist eine Gewerbeabmeldung anzuzeigen. Die Gewerbeanzeige wird anschließend verschiedenen Behörden, wie z. B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften usw. übermittelt. Für das Finanzamt ist zusätzlich zu einer Gewerbe-Anmeldung ein "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auszufüllen. Dieser wird Ihnen direkt bei der Gewerbe-Anmeldung im Rathaus ausgehändigt oder kann im Internet auf der Seite der Oberfinanzdirektion heruntergeladen werden. Handelt es sich bei Ihrem Gewerbe um ein "Reisegewerbe", dann wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt des Landkreises Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen.
Benötigte Unterlagen: Unterschrift erforderlich: Ja Persönliches Erscheinen erforderlich: Nein Gebühr: 20,00 € (bitte in geeigneter Form beifügen) Dokumente zum Download: |
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