Kinderreisepass

Nach den  neuen gesetzlichen Regelungen zum 01. November 2007 werden Kinderreisepässe nicht mehr bis zu einem Alter von 16 Jahren, sondern nur noch bis zu einem Alter von 12 Jahren ausgestellt bzw. verlängert.

 

Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Beispiel: Der Kinderreisepass für ein Kind im Alter von 3 Jahren wird für 6 Jahre ausgestellt, der Kinderreisepass für ein Kind im Alter von 8 Jahren hat nur eine Gültigkeit von 4 Jahren).

 

Danach kann für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr entweder ein maschinenlesbarer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.

 

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird ein Passbild nach der amtlichen Fotomustertafel der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) sowie ab dem 10. Lebensjahr zusätzlich die Unterschrift des Kindes benötigt.

 

Der Antrag für die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss grundsätzlich von beiden Elternteilen unterschrieben werden (Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ).

 

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

 

Benötigte Unterlagen für die Erstbeantragung:

·        Geburtsurkunde des Kindes

·        Evtl. alter Kinderausweis oder Kinderreisepass

·        1 Passbild (ICAO-Standard)

·        Falls das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil liegt, muss ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts vorliegen

 

Unterschrift erforderlich: Ja (von beiden Elternteilen)

 

Persönliches Erscheinen des Kindes erforderlich: Ja (ab dem 10. Lebensjahr wegen Unterschrift; davor freiwillig)

 

Gebühr: 13,00 €

 

Verlängerung (nur bis zum 12. Lebensjahr möglich): 6,00 €

 

Anbringen eines neuen Passbildes (ohne Verlängerung): 6,00 €

Dokumente zum Download:

 Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses