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Lohnsteuerkarten - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Klasse II) Der bisherige Haushaltsfreibetrag wurde zum 01.01.2004 aufgehoben. Gleichzeitig wurde jedoch vom Kalenderjahr 2004 an ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308,00 € jährlich (= 109,00 € monatlich) eingeführt. Steuerpflichtige Arbeitnehmer, die die folgenden Voraussetzungen für diesen neuen Entlastungsbetrag erfüllen, erhalten weiterhin die Lohnsteuerklasse II:
Als alleinstehend im Sinne dieser Vorschriften gelten Steuerpflichtige, die
Eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person wird vom Gesetzgeber dann angenommen, sobald diese andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist (§ 24 Abs. 2 EStG).
Ändern sich die Voraussetzungen für die Eintragung der Klasse II im Laufe des Jahres, so ermäßigt sich dieser Entlastungsbetrag um je ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem diese Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (§ 24 b Abs. 3 EStG). Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, die Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, wenn die Eintragung auf der Lohnsteuer von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres zugunsten des Arbeitnehmers abweicht (Klasse II, ohne dass die Voraussetzungen hierzu vorliegen) oder die Voraussetzungen für die Berücksichtigung für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres entfallen. Für das Kalenderjahr 2005 dürfen die Gemeinden bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten die Steuerklasse II nur noch in den Fällen bescheinigen, in denen der Arbeitnehmer gegenüber der Gemeinde vor dem 20. September 2004 eine schriftliche Erklärung (pdf) abgegeben hat (§ 52 Abs. 51 EStG). In dieser Erklärung hat der Arbeitnehmer zu versichern, dass die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllt sind. Hat ein Arbeiternehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte 2004 auf Grund der alten Rechtslage noch die Steuerklasse II bescheinigt worden ist, diese schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde nicht abgegeben, so hat die Gemeinde dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Download: Erklärung Alleinerziehende |
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