Elektronischer Reisepass (ePass) mit Biometrie und Fingerabdrücken

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze ausreisen oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

 

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt zur Aus- und Einreise auch der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis oder bei Kindern der Kinderreisepass.

 

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 01. November 2007 müssen bei der Beantragung eines neuen Reisepasses grundsätzlich die Fingerabdrücke abgegeben werden. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren. Im Falle einer Weigerung kann kein ePass ausgestellt werden.

 

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 10 Jahre; bei Personen unter 24 Jahren jedoch nur       6 Jahre. Der Reisepass ist maschinenlesbar und mit einem Chip, auf dem die biometrischen Merkmale und die Fingerabdrücke gespeichert sind, versehen. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

 

Die Bearbeitungsdauer eines Reisepasses beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Fertigstellung des Reisepasses benachrichtigt.

 

In dringenden Fällen kann ein Express-Pass beantragt werden. Dieser ist innerhalb von           3 Werktagen erhältlich. Hier gelten jedoch die gleichen Voraussetzungen wie bei der regulären Beantragung eines Reisepasses, d.h., es müssen ebenfalls die Fingerabdrücke abgegeben werden.

 

Ein „vorläufiger“ Reisepass darf nur noch dann ausgestellt werden, wenn auch ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann und die „Eilbedürftigkeit“ für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses glaubhaft gemacht wird.

 

Wichtig für USA-Reisende:

 

Auf Grund der verschärften Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten wird zur visafreien Einreise in die USA seit Oktober 2004 ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der Kinderausweis und der Kinderreisepass werden in den USA nicht mehr anerkannt.

 

Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige Reisepass nur noch dann anerkannt, wenn ein US-Visum beantragt wird. Weitere Informationen hierzu sehen Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

 

 

48-Seiten-Pass für Vielreisende

 

Der 48-Seiten-Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.

 

 

Zweitpass

 

Jeder Deutsche darf nur einen Reisepass besitzen. Sollte es jedoch erforderlich sein, einen weiteren Pass zu beantragen (z.B. aus beruflichen Gründen oder zwecks Visabeantragung), ist dieser „Zweitpass“ für 6 Jahre gültig.

 

 

Benötigte Unterlagen:

           

Ø     Abgelaufener Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis (evtl. Geburtsurkunde)

Ø     Aktuelles Passfoto nach den internationalen Flugsicherheitsbestimmungen

Ø     Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine „Zustimmungserklärung“ von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen

 

 

Unterschrift erforderlich: Ja

 

Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja

Dokumente:

 

Ø     Zustimmungserklärung für Jugendliche unter 18 Jahren

 

Gebühr:         

 

Produkt

Gebühr

EU-Reisepass

59,00 €

EU-Reisepass (unter 24 Jahre)

37,50 €

48-Seiten-Pass

81,00 €

48-Seiten-Pass (unter 24 Jahre)

59,50 €

Expresspass 32 Seiten

91,00 €

Expresspass 32 Seiten (unter 24 Jahre)

69,50 €

Expresspass 48 Seiten

113,00 €

Expresspass 48 Seiten (unter 24 Jahre)

91,50 €

Vorläufiger Reisepass mit Temp-ID (maschinenlesbar)

26,00 €

Kinderreisepass mit Temp-ID

13,00 €

 
Bundesdruckerei
Weitere Informationen und eine Fotomustertafel erhalten Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei