Hinweise zu => Standesamt

    Im Standesamt werden alle sogenannten "Personenstandsfälle", das sind Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet. Auch Kirchenaustritte und verschiedene Namenserklärungen können hier erklärt bzw. abgegeben werden. Da sämtliche hiermit zusammenhängenden Beurkundungen und Erklärungen nur direkt vor dem Standesbeamten erfolgen können, ist es nicht möglich, Vordrucke an die Hand zu geben. Zudem sind die benötigten Unterlagen und die abzugebenden Erklärungen so sehr von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles abhängig, das pauschale Aussagen nicht getroffen werden können. Vereinbaren Sie also am besten einen Beratungstermin mit dem Standesamt.