
Hinweise zu => Standesamt
Im Standesamt werden alle sogenannten "Personenstandsfälle", das sind
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet. Auch Kirchenaustritte
und verschiedene Namenserklärungen können hier erklärt bzw. abgegeben
werden. Da sämtliche hiermit zusammenhängenden Beurkundungen und Erklärungen
nur direkt vor dem Standesbeamten erfolgen können, ist es nicht möglich,
Vordrucke an die Hand zu geben. Zudem sind die benötigten Unterlagen und
die abzugebenden Erklärungen so sehr von den individuellen Verhältnissen
des Einzelfalles abhängig, das pauschale Aussagen nicht getroffen werden
können. Vereinbaren Sie also am besten einen Beratungstermin mit dem Standesamt.
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