Anmeldung bei Zuzug
Anmeldung bei Zuzug nach Großenkneten
Bei Zuzug in die Gemeinde Großenkneten muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Anmeldung erfolgen (Anmeldeformular). Zusätzlich ist seit dem 01.11.2015 eine vom Eigentümer oder Hauptmieter ausgestellte "Wohnungsgeberbescheinigung" mit vorzulegen.
Ein vorherige Abmeldung bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Wenn mehrere Wohnungen bestehen bzw. man sich mit Nebenwohnung in der Gemeinde Großenkneten anmelden möchte, muss die Stadt oder die Gemeinde zum Hauptwohnsitz bestimmt werden, in der man sich überwiegend aufhält (Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung).
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass (evtl. Stammbuch)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Unterschrift erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja
Man kann sich jedoch mit schriftlicher Vollmacht durch eine andere Person vertreten lassen, wenn ansonsten alle Unterlagen beigefügt sind.
Gebühr: ./.
Dokumente:
Weitere Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz seit dem 01.11.2015 finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/Bundesmeldegesetz/bundesmeldegesetz_node.html).
Dokumente
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Anmeldeformular (206 kB) |
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Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (41 kB) |
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Wohnungsgeberbescheinigung (311 kB) |