Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Herr Hendrik Pörtner![]() | |
Rathaus Großenkneten, Zimmer 106 // EG Markt 1 26197 Großenkneten Telefon: 04435 600-153 Telefax: 04435 600-200 E-Mail: gemeinde@grossenkneten.deE-Mail: hendrik.poertner@grossenkneten.de |
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kfz-Anmeldung. Für die Belange der KFZ-Zulassung ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.
Täglich ab 12:30 Uhr werden für den nächsten Tag zusätzliche Termine freigeschaltet.
Sie möchten eine Unterkunft melden? Der Link verweist auf eine zentrale Liste des gesamten Landkreises Oldenburg.
[weiterlesen...]
Sie möchten Sachspenden oder eine Dienstleistung melden? Der Link verweist auf eine zentrale Liste des gesamten Landkreises Oldenburg.
[weiterlesen...]
Mo. - Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
und gerne auch nach
Vereinbarung.
Samstag | 10:00 - 12:00 Uhr |
Service Center nur nach
Terminvereinbarung
Hinweis:
Täglich ab 12:30 Uhr werden
für den nächsten Tag zusätzliche
Termine freigeschaltet.
Neu: Die Linie 260 ermöglicht Fahrten von Großenkneten einschließlich der Ortsteile Sage und Ahlhorn nach Wildeshausen (auch Kreishaus) und zurück.