Unmittelbar angrenzend an den am 26.02.2008 aufgestellten Bebauungsplan Nr. 104 „Halen- horst – Südlich Jückenweg“ wurde eine landwirtschaftliche Fläche für eine moderate städtebauliche Entwicklung erworben.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten hat in seiner Sitzung am 17.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ als Entwurf angenommen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „beschleunigten Verfahren“. Nach §13b Bauge- setzbuch (BauGB) kann für Verfahren im Außenbereich das „beschleunigte Verfahren“ nach §13a BauGB angewendet werden, wenn sich der aufzustellende Bebauungsplan unmittelbar an ein im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt und eine Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern besitzt. Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das „beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB angewendet.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt ausschließlich über die Straße „Vor der Reihe“. Da es sich bei dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Baumbestand um Wald nach dem Niedersächsischen Waldgesetz handelt, muss mit den überbaubaren Bereichen ein Abstand von 30 m zum äußeren Waldrand eingehalten werden. Dieser für eine Wohnbebauung nicht nutzbare Bereich wird daher für die Erschließungsstraße sowie eine zentrale Versickerung des Oberflächenwassers genutzt. Ebenfalls sollen hier zentrale Parkflächen entstehen. Durch diese Maßnahmen kann die wei- terführende Erschließungsstraße auf eine Breite von 6 m reduziert werden. Um das gefahrenlose Wenden von Versorgungsfahrzeugen zu ermöglichen, wird eine Verkehrsfläche für einen Wendehammer mit einem Durchmesser von 22 m vorgesehen. Für eine optionale Erweiterung des Baugebietes wird zur südlichen landwirtschaftlichen Fläche eine Fortführung der Erschließungsstraße berücksichtigt.
Durch die textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften wird eine dorftypische Gestaltung der Gebäude sichergestellt.
In dem nachfolgenden Kartenausschnitt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 133 „Ha- lenhorst – Östlich Vor der Reihe“ schraffiert dargestellt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB erfolgt nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich 05.08.2021 durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter www.grossenkneten.de | „Wohnen und Wirtschaft“ | „Bauleitplanung“ | „Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung“.
Zusätzlich kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) eine persönliche Einsichtnahme der Unterlagen - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Rathaus der Gemeinde Großenkneten, Markt 1, 26197 Großenkneten, erfolgen. Sollte zwischenzeitlich das Rathaus für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden, kann eine Einsichtnahme auch ohne Terminvereinbarung erfolgen.
Während der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informieren und Stellungnahmen vorbringen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Be- schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist
Großenkneten, den 25.06.2021
Thorsten Schmidtke