Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist Bürgermeister Thorsten Schmidtke auf die Regelungen zur Straßenreinigung in der Gemeinde Großenkneten hin. Danach müssen Grundstückseigentümer die angrenzenden Geh- und Radwege in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf einer Breite von 1 Meter schnee- und eisfrei halten.
Der geräumte Schnee darf nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Rad- und Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Bei Glätte sind die Geh- und Radwege in einer Breite von 1 Meter zur Sicherung des Fußgänger- und Radfahrverkehrs mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Zur Schnee- und Eisbeseitigung dürfen keine Geräte und Chemikalien (Straßenstreusalz), die zu Schäden an der Straßenbefestigung, an Kleidung oder Schuhwerk oder zur gesundheitlichen Schädigung von Menschen oder Tieren führen, verwendet werden. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn schnee- und glättefrei zu halten.
Schnee und Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gossen, Gräben oder auf Einlaufschächte der Straßenkanalisation/Versorgungsleitungen gekehrt werden.
Die Verwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Räumpflicht zu beachten und hofft dabei auf die Einsicht und das Verständnis der Bevölkerung.
Thorsten Schmidtke
Bürgermeister