Aktuelle Vorschrift der Landesregierung - hier.
Der Landkreis Oldenburg informiert zum Thema "Aktuelles Geschehen zu Corona-Infektionen". Diese Informationen finden zu hier (Link).
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus gelten in der Gemeinde Großenkneten bis auf Weiteres folgende Regelungen aufgrund der Coronaverordnung, die ab dem 08.03.2021 in Kraft triit:
Mit der Änderung der Corona-Verordnung, die am Montag, 08.03.2021 in Kraft tritt, werden gemeindliche Einrichtungen und auch die Kindertagesstätten wieder geöffnet. Nach dem bereits praktizierten Wechselmodell für die Grund- und Förderschulen wechseln am 15.03.2021 auch die Schuljahrgänge 5 bis 7 und 12 sowie ab dem 22.03.2021 alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht im Wechselmodell.
Alle Öffnungen erfolgen gemäß den Vorgaben der Verordnung sowie vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen und sind daher in einigen Bereichen nur eingeschränkt möglich.
Das Rathaus bleibt nach wie vor für Anliegen mit einer Terminvereinbarung geöffnet. Für das Servicecenter können diese Termine online über die Homepage der Gemeinde (www.grossenkneten.de) vereinbart werden, für andere Anliegen kann ein erforderlicher Termin telefonisch vereinbart werden. Es hat sich gezeigt, dass viele Anliegen auch telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail geklärt werden und Kontakte somit auf ein Minimum reduziert werden können.
Mit der Öffnung der Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb soll für jedes Kind, welches bereits die Kita besucht, wieder eine Betreuung angeboten werden. Aufgrund der Anforderungen an den Infektionsschutz und die Hygienevorgaben kann es aufgrund personeller oder räumlicher Vorgaben noch zu Einschränkungen im Kindergartenalltag kommen. Gruppenübergreifende Sonderdienste sind z.B. noch nicht wieder erlaubt. Insbesondere die Einrichtungsleitungen werden das ihnen Mögliche tun, um bedarfsgerechte Betreuungsangebote umzusetzen. Zudem erfolgt ein enger Austausch zwischen den Trägern der Kitas, den Einrichtungsleitungen sowie der Gemeindeverwaltung (weitere Informationen siehe unten).
Auch die Jugendzentren in Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen öffnen ihre Türen ab kommender Woche wieder. Hier ist die maximale Besucherzahl vorerst auf 6 Personen festgelegt. Begonnen wird bereits am Montag und Dienstag mit einem offenen Treff von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Jugendzentrum Ahlhorn. Weitere Öffnungszeiten sowie die einzelnen Angebote können der Homepage und den sozialen Medien entnommen werden. Auch weiterhin bieten die Jugendzentren täglich von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Nutzung der PC-Arbeitsplätze für das Homeschooling an, soweit eigene Geräte nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen oder die häuslichen bzw. technischen Gegebenheiten einer Unterstützung bedürfen.
Die Sportstätten in der Gemeinde werden entsprechend den Vorgaben der Coronaverordnung ab Montag wieder geöffnet. Somit ist die sportliche Betätigung mit bis zu 5 Personen aus maximal zwei Haushalten in den Sporthallen möglich. Dieser Personenkreis darf auch die Außensportanlagen nutzen, zusätzlich können hier bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) in einer festen Gruppe nach langer Zeit endlich wieder sportlich aktiv werden. Die Sportvereine regeln nach Absprache mit der Gemeindeverwaltung die Nutzungen und erstellen entsprechende Hygienekonzepte.
Leseratten können nach langer Zeit der ausschließlichen Online-Ausleihe nun auch durch den Wegfall des Betriebsverbotes für die Büchereien wieder Bücher in den Händen halten. Die Büchereizweigstellen sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet, die Mitarbeiterinnen freuen sich auf die Besucherinnen und Besucher.
Die externen Beratungseinrichtungen (Migrationssozialberatung der Diakonie, unabhängige Erwerbslosenhilfe ALSO) im Dorfgemeinschaftshaus Ahlhorn stehen weiterhin telefonisch oder nach entsprechender Terminvereinbarung für Beratungsangebote zur Verfügung.
Da die Coronaverordnung auch weiterhin ein Betriebsverbot für Schwimmbäder enthält, ist die Öffnung der Lehrschwimmhalle in Ahlhorn leider noch nicht möglich.
Die Impfhilfe der Gemeindeverwaltung insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürgern ab 80 Jahren steht nach wie unter der Telefonnummer 04435 388 161 für die Unterstützung bei der Impf-Terminvereinbarung, bei Fragen zum Ablauf der Impfung (keine medizinische Beratung) sowie mit einem Hilfsangebot für den Transport zum Impfzentrum nach Wildeshausen zur Verfügung. Nähere Informationen zu allen Themenbereichen sind der Homepage der Gemeinde Großenkneten www.grossenknteten.de zu ersehen.
Die Gemeindeverwaltung freut sich, dass mit den Lockerungen durch die Coronaverordnung ein kleiner Schritt in Richtung Normalität gemacht werden kann. Der Grundsatz der Kontaktreduzierung gilt jedoch auch weiterhin – helfen Sie bitte alle mit, die Infektionszahlen niedrig zu halten!
Darüber hinaus nimmt die Gemeinde Großenkneten weiterhin Abstand von Besuchen bei Alters- und Ehejubilaren, um die besonders gefährdeten Personengruppen zu schützen.
Die Beratungszeiten der unabhängige Erwerbslosenhilfe (ALSO) sind am Dienstag von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und am Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr. Beratungstermine gibt es nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0176 43 30 21 27). Ratsuchende müssen vor dem Dorfgemeinschaftshaus warten, bis sie hinein geholt werden, womit eine "Überfüllung" vermieden wird. Die Ratsuchenden werden aufgefordert, bei Eintritt sich die Hände zu waschen. Die Räume werden während der Beratung durchgehend durchlüftet werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. Über abweichende Regelungen informiert die ALSO über die angegebene Telefonnummer.
Die Migrationssozialarbeit der Diakonie ist über folgende Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zu erreichen:
Izabela Cholewa, Tel.: 0152-2647 1048
Wolfgang Schwieder, Tel.: 0152-5649 9388
Sandra Cancino, Tel.: 0152-5631 7102
Hingewiesen wird darauf, dass die Ausgabestelle der Wildeshauser Tafel e.V. in Ahlhorn bis auf Weiteres geschlossen ist. Kundinnen und Kunden können sich gerne an die Ausgabestelle in Wildeshausen werden – durch größere Räumlichkeiten dort können die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden.
Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätten sind ab dem 08.03.2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet und halten einen Betreuungsplatz für jedes Kind, welches auch bisher schon die Kita besucht hat, bereit. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Oldenburg unter 100 bleibt.
Alle Angebote stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie räumlich und personell umgesetzt werden können. Aufgrund der Anforderungen an den Infektionsschutz wird es ggf. noch Einschränkungen im pädagogischen Alltag geben. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig und von Kindertagesstätte zu Kindertagesstätte unterschiedlich. Nähere Informationen finden Sie hier als pdf zum Herunterladen:
Thorsten Schmidtke
Bürgermeister