Etliche Gewerbebetriebe spüren die Auswirkungen der Corona-Krise deutlich. Die Gemeinde Großenkneten möchte diesen Firmen helfen. Auf Antrag wird daher die Zahlungsfrist für die Gewerbesteuer um drei Monate verlängert. Die Verlängerung wird zinslos gewährt, sodass keine weiteren Kosten anfallen.
„Das Bundesfinanzministerium hat uns diesen Handlungsspielraum ermöglicht. Wir wollen diese Chance nutzen und so in dieser Krise die Liquiditätsfähigkeit der ansässigen Unternehmen und Betriebe stärken“, äußert sich Bürgermeister Thorsten Schmidtke zu der geplanten Maßnahme.
Für die Verlängerung der Zahlungsfrist müssen Gewerbetreibende einen schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Dieser kann formlos per E-Mail geschickt werden. Ob eine Verlängerung darüber hinaus möglich ist, muss auf erneuten Antrag im Einzelfall geprüft werden.
Sofern es sich bei der fälligen Gewerbesteuerzahlung um eine Vorauszahlung für das Jahr 2020 handelt, muss der Gewerbetreibende sich zusätzlich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und dort zeitnah eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages beantragen.
Rückfragen können Gewerbetreibende telefonisch (04435-600121) oder per E-Mail (hendrik.behrends@grossenkneten.de) an Hendrik Behrends richten.
Thorsten Schmidtke
Bürgermeister