Abmeldung bei Wegzug
Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde Großenkneten bzw. bei Wegzug in das Ausland
Wenn Sie aus Großenkneten wegziehen und eine neue Wohnung innerhalb der BRD beziehen, ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Sie brauchen sich dann nur bei Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden.
Wenn Sie jedoch in das Ausland verziehen, müssen Sie sich vorher in Großenkneten abmelden (Abmeldeformular).
Bei deutschen Staatsangehörigen ist bei Wegzug in das Ausland auch der Personalausweis vorzulegen, da dieser mit einem Aufkleber „Keine Hauptwohnung in der BRD“ versehen werden muss.
Wenn Sie in Großenkneten einen „Nebenwohnsitz“ hatten und dieser nicht mehr bewohnt wird, muss dieser ebenfalls abgemeldet werden (Abmeldeformular). Diese Abmeldung kann jedoch nur bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.
Unterschrift erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja (wenn der Ausweis geändert werden muss)
Sie können sich jedoch mit schriftlicher Vollmacht durch eine andere Person vertreten lassen, wenn ansonsten alle Unterlagen beigefügt sind.
Gebühr: ./.
Dokumente:
Standort- / Geobezug
Dokumente
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Abmeldeformular (76 kB) |