Chancen und Pflichten von Grundstückseigentümer/Innen
Durch das Projekt „Sozialer Zusammenhalt“ entstehen für Eigentümer, Mieter und Pächter Chancen, aber auch Verpflichtungen. Beispielsweise können Sie von finanziellen Förderungen oder auch steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Weitere Informationen zu diesem Bereich finden Sie unter dem Punkt Fördermöglichkeiten/ Modernisierungszuschüsse.
Zu den Verpflichtungen der Eigentümer zählen u.a. die Auskunftspflicht gegenüber der Gemeinde Großenkneten oder dem Sanierungsträger, was die Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme anbetrifft.
Bestimmte Rechtsgeschäfte, Vorhaben und Maßnahmen, zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie, in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen einer Genehmigungspflicht entsprechend den §§ 144/ 145 BauGB. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter dem Punkt Sanierungsrechtliche Genehmigung.
Außerdem ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch eingetragen. Dieser Sanierungsvermerk dient lediglich als Hinweis, dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und hier insbesondere das Städtebaurecht gemäß §§ 136 ff. BauGB zu beachten sind. Der Sanierungsvermerk hat einen hinweisenden Charakter und wird nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme gelöscht.
Die Gemeinde ist mit Aufhebung der Sanierungssatzung und damit Abschluss der Sanierungsmaßnahme gesetzlich weiterhin verpflichtet, sogenannte Ausgleichsbeträge von den Eigentümern der Grundstücke und Wohnungen zu erheben. Diese entsprechen dem Differenzbetrag zwischen dem Wert des Grunds und Bodens vor und nach der Sanierung.
Weitere Informationen zu diesem Themenpunkt können Sie der Broschüre „Eigentümerinformation“ entnehmen.