Nutzungsordnung Stellplatz Ahlhorn
Nutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Bahnhof in Ahlhorn
§ 1 Nutzungsbestimmung
- Diese Nutzungsordnung regelt die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes am Bahnhof in Ahlhorn. Der Stellplatz wird als öffentliche Einrichtung von der Gemeinde Großenkneten betrieben.
- Mit der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes erkennen die Nutzenden diese Nutzungsordnung als verbindlich an.
- Für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der geltenden Fassung.
§ 2 Nutzungsberechtigung/Verantwortung
- Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes ist unentgeltlich und unterliegt der Nutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz am Bahnhof in Ahlhorn.
- Die Nutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des/der Nutzenden.
- Die Gemeinde Großenkneten behält sich das Recht vor, die Nutzung der Stellplätze im Bedarfsfalle vorübergehend einzuschränken oder die Stellplätze gänzlich zu sperren.
§ 3 Nutzungsumfang
- Das Parken im Bereich der gekennzeichneten Flächen ist nur Wohnmobilen, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, für touristische Zwecke erlaubt. Die Anzahl ist auf 3 Fahrzeuge beschränkt. Das Parken von Wohnwagen ist nicht zugelassen. Das Campieren mit Zelten ist nicht gestattet.
- Die Wohnmobile sind auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellflächen abzustellen. Zufahrten und Durchfahrten sind freizuhalten.
- Ein Abstellen des Wohnmobils ist für maximal 3 Übernachtungen ununterbrochen zum Zwecke des Aufenthaltes in der Gemeinde Großenkneten gestattet.
- Jede Art von gewerblicher Tätigkeit auf dem Wohnmobilstellplatz ist untersagt.
§ 4 Nachtruhe/Belästigungen
- Die Nachtruhe auf dem Wohnmobilstellplatz beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr.
- Während der Nachtruhe sind alle Belästigungen zu unterlassen, die ein ungestörtes Nächtigen beeinträchtigen. Insbesondere sind zu unterlassen: lautstarke Musik, laute Unterhaltung(en), unnötiges An- und Abfahren und unnötiges Motorenlaufen sowie der Betrieb Lärm verursachender Aggregate.
- Offenes Feuer und Grillen sind nicht gestattet.
- Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Jeder Nutzende hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
§ 5 Sonstige Regelungen
- Hunde und sonstige Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, aber auf dem Wohnmobilstellplatz an der Leine zu führen. Tierkot ist unverzüglich zu entsorgen.
- Abfall ist in begrenzter Tagesmenge in den aufgestellten Behältern zu entsorgen.
- Nach Ende des Aufenthalts ist der Stellplatz ordnungsgemäß zu verlassen. Verunreinigungen sind zu beseitigen.
- Öffentliche Sanitäranlagen stehen nicht zur Verfügung. Die Ver- und Entsorgung der Wohnmobile ist auf dem Wohnmobilstellplatz gegen Entgelt möglich. Abwasser ist ausschließlich in der Abwasserentsorgungsanlage zu entsorgen.
- Ein Winterdienst findet nicht statt.
§ 6 Hausrecht
- Die Kontrolle dieser Bestimmung obliegt der Gemeinde Großenkneten sowie den von ihr Beauftragten.
- Zur Durchsetzung der Bestimmung besitzen die Gemeinde Großenkneten sowie die von ihr Beauftragten das Hausrecht. Das eingesetzte Personal ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung einen Platzverweis auszusprechen. Insbesondere kann die Gemeinde Großenkneten auch widerrechtlich oder unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters entfernen lassen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 01.11.2020 in Kraft.
Großenkneten, 12.10.2020
Gemeinde Großenkneten
Thorsten Schmidtke
Bürgermeister