Bauleitplanverfahren
Für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist die Durchführung eines bundeseinheitlichen Bauleitplanverfahrens erforderlich. In der Regel dauert ein Bauleitplanverfahren 1 bis 2 Jahre. Je nach Sachverhalt und Umfang kann ein solches Verfahren jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Nachfolgend wird anhand eines Beispiels der mögliche Ablauf eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan beschrieben.
1. Aufstellungsbeschluss
Auftrag für die Verwaltung, in eine Bauleitplanung einzusteigen und ein städtebauliches Ziel zu erreichen (z. B. Ausweisung eines Neubaugebietes)
- Annahme im Planungs- und Umweltausschuss
- Annahme im Verwaltungsausschuss
- Ortsübliche Bekanntmachung
2. Annahme als Vorentwurf
Auf Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke wird ein Vorentwurf der Planung erstellt.
- Annahme im Planungs- und Umweltausschuss
- Annahme im Verwaltungsausschuss
3. Frühzeitige Beteiligung
Bei der frühzeitigen Beteiligung werden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen, deren Sachgebiet von der Planung berührt sein könnte) über die Planung informiert. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
4. Annahme als Entwurf
Anhand der eingegangenen Äußerungen und Hinweise wird ein Entwurf der Planung erstellt. Dieser kann aufgrund von neuen Erkenntnissen vom Vorentwurf abweichen.
- Annahme im Planungs- und Umweltausschuss
- Annahme im Verwaltungsausschuss
5. Offenlegung des Planentwurfes/Beteiligung der Behörden
Es wird eine zweite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
6. Satzungsbeschluss
Die Planung wird zum letzten Mal den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
- Annahme im Planungs- und Umweltausschuss
- Annahme im Verwaltungsausschuss
- Annahme im Rat
Durch die Amtliche Bekanntmachung wird der Bebauungsplan (Satzung) rechtsverbindlich.
Jedes Bauleitplanverfahren ist individuell und kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen vom oben genannten Verfahren abweichen.
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