Abmeldung bei Wegzug
Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde Großenkneten bzw. bei Wegzug in das Ausland
Bei Wegzug aus Großenkneten und Bezug einer neuen Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Es ist lediglich eine Anmeldung bei der neuen Stadt oder Gemeinde vorzunehmen.
Wer jedoch in das Ausland verzieht, muss sich vorher in der Gemeinde Großenkneten abmelden (Abmeldeformular).
Seit dem 01.11.2015 ist bei Wegzug in das Ausland zusätzlich eine "Wohnungsgeberbescheinidung" mit vorzulegen, wo der Eigentümer oder hauptmieter der Wohnung diesen Wegzug bestätigt.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist bei Wegzug in das Ausland auch der Personalausweis vorzulegen, da dieser mit einem Aufkleber "Keine Hauptwohnung in der BRD" versehen werden muss.
Wer in der Gemeinde Großenkneten einen "Nebenwohnsitz" hatte und diesen nicht mehr bewohnt, muss diesen ebenfalls abmelden (Abmeldeformular). Diese Abmeldung kann jedoch auch bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.
Unterschrift erforderlich: Ja
Man kann sich jedoch mit schriftlicher Vollmacht durch eine andere Person vertreten lassen, wenn ansonsten alle Unterlagen beigefügt sind.
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja
Gebühr: ./.
Dokumente:
- Abmeldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung (nur bei Wegzug in das Ausland)
Standort- / Geobezug
Dokumente
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Abmeldeformular (76 kB) |
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Wohnungsgeberbescheinigung (311 kB) |