Elektronischer Reisepass
Elektronischer Reisepass (ePass) mit Biometrie und Fingerabdrücken
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze ausreisen oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt zur Aus- und Einreise der Personalausweis.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre; bei Personen unter 26 Jahren jedoch nur 6 Jahre. Der Reisepass ist maschinenlesbar und mit einem Chip, auf dem die biometrischen Merkmale gespeichert sind, versehen. Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer des Reisepasses beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Fertigstellung des Reisepasses benachrichtigt.
Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr und wird im Service-Center unter bestimmten Voraussetzungen (Expresspass zeitlich nicht mehr möglich und entsprechende Nachweise – Flugticket, Buchungen etc. sind vorzulegen) sofort ausgestellt. Der vorläufige Reisepass ist ebenfalls maschinenlesbar.
Wichtig für USA-Reisende seit 01. Mai 2006:
Auf Grund der verschärften Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten werden zur visafreien Einreise in die USA seit Oktober 2004 maschinenlesbare Pässe benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der Kinderausweis wird in den USA nicht mehr anerkannt.
Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige Reisepass nur noch dann anerkannt, wenn ein US-Visum beantragt wird. Weitere Informationen hierzu sehen Sie auf der Homepage der US-Botschaft.
48-Seiten-Pass für Vielreisende und Expresspass für eilige Fälle
Der 48-Seiten-Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Bei Zeitmangel kann auch ein Express-Reisepass beantragt werden. Die Anlieferung des Expresspasses erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktagen) von der Bundesdruckerei. Der Expresspass ist maschinenlesbar.
Benötigte Unterlagen:
-
Abgelaufener Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis (evtl. Geburtsurkunde)
- Aktuelles Biometrie-Passbild, auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind (nicht älter als 6 Monate, heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung, keine Uniform)
-
Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine „Zustimmungserklärung“, von beiden Elternteilen unterschrieben, vorlegen
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja
Unterschrift erforderlich: Ja
Fingerabdrücke: Ja (ab 6. Lebensjahr)
Dokumente:
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Zustimmungserklärung für Jugendliche unter 18 Jahren
Gebühren:
Produkt |
Gebühr |
EU-Reisepass |
60,00 € |
EU-Reisepass (unter 26 Jahre) |
37,50 € |
48-Seiten-Pass |
82,00 € |
48-Seiten-Pass (unter 26 Jahre) |
59,50 € |
Expresspass 32 Seiten |
92,00 € |
Expresspass 32 Seiten (unter 26 Jahre) |
69,50 € |
Expresspass 48 Seiten |
113,00 € |
Expresspass 48 Seiten (unter 26 Jahre) |
91,50 € |
Vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
Kinderreisepass |
13,00 € |
Dokumente
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Zustimmungserklärung (79 kB) |