Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis kann im Service-Center gestellt werden. Dieses Führungszeugnis wird dann vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
Beleg „N“:
Das ist das „normale“ Führungszeugnis, welches für private Zwecke oder zur Vorlage bei Privatpersonen und Firmen beantragt werden kann. Dieses Führungszeugnis wird auch direkt nach Hause gesandt.
Beleg „O“:
Das ist ein Führungszeugnis, welches zur Vorlage bei Behörden dient. In diesem Fall werden die genaue Anschrift der Behörde und der genaue Verwendungszweck (evtl. Aktenzeichen) benötigt. Dieses Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an die entsprechende Behörde gesandt.
Erweitertes Führungszeugnis (Beleg "NE" oder "OE"):
Das erweiterte Führungszeugnis wird nach § 30 A BZRG erteilt, wenn eine Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a SGB VIII erforderlich ist (Betreuung Minderjähriger). Auch dieses gibt es für private und behördliche Zwecke.
Benötigte Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
Unterschrift erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: Ja
(Wenn eine andere Person das Führungszeugnis beantragen möchte, dann muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden).
Gebühr: 13,00 €
Neuerung seit 01.09.2014:
Seit dem 01.09.2014 ist auch die Online-Beantragung von Führungszeugnissen und Online-Auskunft aus dem Gewerbezentralregister möglich.
Voraussetzung:
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Elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
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Kartenlesegerät
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Kreditkarte
www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html