Fundsachen
Fundsachen online suchen!
Ist eventuell ein Gegenstand verloren gegangen und Sie möchten wissen, ob er bereits bei uns oder auch im Fundamt einer anderen Gemeinde abgegeben wurde? Ab sofort besteht die Möglichkeit, diese Gegenstände im "virtuellen Fundamt" online in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern zu suchen (gilt nur für Gemeinden, die diesem System angeschlossen sind).
Ist der verlorene Gegenstand dabei?
Wenn verlorene Sachen im virtuellen Fundamt ausfindig gemacht werden konnten, sind diese im Rathaus - oder bei Fahrrädern nach entsprechender Terminabsprache beim Bauhof - wieder abzuholen. Allerdings ist eine geringe Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache vorher im Service Center zu entrichten.
Die verlorene Sache ist nicht dabei?
Wenn ein Gegenstand verloren gegangen ist und auch nicht im virtuellen Fundamt ausfindig gemacht werden konnte, stellen wir gerne der Versicherung (gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,10 €) eine entsprechende Bescheinigung darüber aus.
Ist ein Gegenstand gefunden worden?
In diesem Fall bitten wir, diesen im Fundbüro des Rathauses abzugeben.
Sollte keine Möglichkeit bestehen, kann man sich auch telefonisch oder per Mail mit dem Fundamt in Verbindung setzen. Der Fundgegenstand wird dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Bauhofes abgeholt.
Fundgegenstände im Wert von bis zu 10,00 € sind nicht anzeigepflichtig.
Sollte sich die/der rechtmäßige Eigentümer(in) des Gegenstandes nicht innerhalb eines halben Jahres hier melden und die Fundsache abholen, besteht die Möglichkeit, das Eigentum an dieser Fundsache zu erwerben. Dazu ist lediglich eine kleine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der Höhe des Schätzwertes des Fundgegenstandes.
Wenn jedoch die/der rechtmäßige Eigentümer(in) seinen verlorenen Gegenstand wieder abholt, besteht auch die Möglichkeit, einen Finderlohn von diesem zu beanspruchen. Dieser berechnet sich ebenfalls an der Höhe des Schätzwertes der Fundsache.
Wenn jedoch weder die/der rechtmäßige Eigentümer(in) die Fundsache hier abholt, noch die/der Finder(in) das Eigentum daran beansprucht, wird diese Fundsache im Rahmen des Großenkneter Marktes öffentlich versteigert. Der Termin dieser Versteigerung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Großenkneten veröffentlicht.
Ist ein Tier zugelaufen oder ein eigenes Tier verschwunden?
In diesem Fall bitten wir, sich direkt mit der Tierschutzgruppe Wildeshausen unter der Telefon-Nummer 04431 5356 in Verbindung zu setzen.