Hundehaltung/ Anmeldung
Allgemeinde Informationen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, werlche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Großenkneten
- 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Großenkneten
Was sollte ich sonst noch wissen?
Nach Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Ansprechpartner/in
Herr Stefan Janz![]() | |
Rathaus Großenkneten, Zimmer 304 // 2. OG Markt 1 26197 Großenkneten Telefon: 04435 600-123 Telefax: 04435 600-200 E-Mail: gemeinde@grossenkneten.de oder stefan.janz@grossenkneten.de |
Dokumente
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An-/Abmeldung eines Hundes (117 kB) |