Wohngeld
Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter(innen) von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer(innen) eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach ist ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldbehörde zu stellen.
Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- zu berücksichtigende Miete oder Belastung bei Eigentum. Über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt
Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende.
Wohngeldanträge sind unter http://www.wohngeldantrag.de/antrag/nieder.html erhältlich.