Realverbände
Realverbände
Der jeweilige Realverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsvermögen sind die zu den gemeinschaftlichen Angelegenheiten gehörenden Wege und Gewässer sowie diejenigen Vermögensgegenstände, die überwiegend oder ausschließlich Interessen der Allgemeinheit dienen (Zweckvermögen).
Der jeweilige Realverband verwaltet seine Angelegenheiten selbst unter eigener Verantwortung, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
Der jeweilige Realverband hat die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und sein sonstiges Vermögen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zum Nutzen der Mitglieder zu verwalten
Dokumente
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Realverbandsvorsitzende (22 kB) |