90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Ahlhorn - Nördlich Triftweg"
Für eine städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Ahlhorn wurde eine ca. 1,47 ha große Fläche nördlich der Straße „Triftweg“ erworben. Im Flächennutzungsplan ist das Gelände derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung zu ermöglichen, soll mit der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Ahlhorn – Nördlich Triftweg“, der nahezu gesamte Geltungsbereich als „gemischte Baufläche“ dargestellt werden. Für eine optimale städtebauliche Abrundung werden zudem drei derzeit ebenfalls als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Wohnbaugrundstücke an der Straße „Triftweg“ in die Planung mit einbezogen und nutzungsgerecht als „Wohnbauflächen“ dargestellt.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
18.05.2017 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB |
30.11.2017 | Annahme als Vorentwurf gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses |
15.01.2018 bis 15.02.2018 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlickeit sowie Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
31.05.2018 | Annahme als Entwurf gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses |
26.10.2018 bis 05.12.2018 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
12.11.2018 bis 12.12.2018 | Offenlegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
25.03.2019 | Prüfung der Bedenken und Anregungen gem. Beschluss des Rates nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB |
25.03.2019 | Satzungsbeschluss gem. Beschluss des Rates nach § 10 Abs. 1 BauGB |
23.10.2019 | Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB |
09.11.2019 | Bekanntmachung der Genehmigung und Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB |
Ansprechpartner/in
Herr Sebastian Wedermann![]() | |
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Organisationseinheiten
Bauamt | |
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