Gewerbemeldungen
Jede(r), der ein selbständiges, stehendes Gewerbe betreibt, hat dies bei der Gemeinde Großenkneten in Form einer Gewerbeanmeldung anzuzeigen, wenn sich die Betriebsstätte innerhalb des Gemeindebereiches befindet. Dies gilt ebenso für Zweigstellen und unselbstständige Zweigstellen.
Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass eventuelle Erlaubnisse oder Genehmigungen (z. B. Gaststättenkonzession, Eintragung in der Handwerksrolle, Maklerkonzession) vorliegen, da ohne diese kein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausgeübt werden darf.
Wird der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde Großenkneten verlegt oder wird das Gewerbe erweitert (Änderung der Tätigkeit), so ist eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.
Wird ein Gewerbe aufgegeben oder in einen anderen Bezirk außerhalb der Gemeinde Großenkneten verlegt, ist eine Gewerbeabmeldung anzuzeigen.
Die Gewerbeanzeige wird anschließend verschiedenen Behörden, wie z. B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaften usw. übermittelt.
Handelt es sich bei dem Gewerbe um ein „Reisegewerbe“, wird gebeten sich an das Gewerbeamt des Landkreises Oldenburg, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen zu wenden.
Benötigte Unterlagen:
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Personalausweis
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Evtl. Erlaubnis
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Evtl. Auszug aus dem Handelsregister (z. B. bei einer GmbH, OHG, KG)
Unterschrift erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: Nein
Gebühr: Gewerbeanmeldung 30,00 €, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung jeweils 20,00 € (bitte in geeigneter Form beifügen)
Dokumente zum Download:
Dokumente
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Gewerbeanmeldung (96 kB) |
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Gewerbeummeldung (89 kB) |
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Gewerbeabmeldung (89 kB) |