Sozialer Wohnungsbau/ Wohnraumversorgungskonzept
Die Gemeinde Großenkneten ist bestrebt, den Bau von Mietwohnungen, auch von Sozialwohnungen, zu forcieren.
Hierzu wurde ein Wohnraumversorgungskonzept erstellt. Ein Bedarf an geförderten Mietwohnungen besteht. Die Voraussetzungen, Förderungen für den sozialen Wohnungsbau zu erhalten, sind gegeben. Bewilligungsbehörde ist die NBank.
Förderfähig ist der Neubau von Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen. Auch ein Ersatzbau in Verbindung mit einem Abriss ist grundsätzlich förderfähig.
Beim sozialen Wohnungsbau dürfen die geförderten Wohnungen nur an Haushalte vermietet werden, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Mieter benötigen einen Wohnungsberechtigungsschein (sogenannter B-Schein), den der Landkreis Oldenburg ausstellt. Die Zweckbestimmung wird auf eine Dauer von 20 Jahren festgesetzt. Ferner müssen die Wohnungen eine angemessene Wohnfläche haben. Dies wären beispielsweise bei 2 Haushaltsmitgliedern 60 qm oder bei 4 Haushaltsmitgliedern 85 qm. Die Netto-Kaltmiete darf in den ersten 3 Jahren nicht mehr als 5,60 €/qm Wohnfläche pro Monat betragen. Für den Bau von Sozialwohnungen gewährt das Land ein zinsloses Darlehen. Bei Gesamtkosten bis 2.000 €/qm beträgt die Darlehenshöhe 1.300 €/qm. Erst nach 20 Jahren sind marktübliche Zinsen zu zahlen.
Weitere Auskünfte zum Förderprogramm erteilt die NBank (https://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/index.jsp) oder die Wohnraumförderstelle des Landkreises Oldenburg (https://www.oldenburg-kreis.de).
Ansprechpartner/in
Herr Horst Looschen![]() | |
Rathaus Großenkneten, Zimmer 302 // 2. OG Markt 1 26197 Großenkneten Telefon: 04435 600-120 Telefax: 04435 600-200 E-Mail: gemeinde@grossenkneten.deE-Mail: horst.looschen@grossenkneten.de |