Kommunale Förderung
Am 22.06.2020 hat der Rat der Gemeinde Großenkneten die kommunale Förderung von Wohn- und Aufenthaltsverhältnissen in Ahlhorn beschlossen. Dadurch möchte die Gemeinde weitere Anreize für Objekte, die nicht mit Städtebaufördermittel gefördert werden, zur zusätzlichen Aufwertung des Sanierungsgebietes setzen.
Die Neugestaltung von Garten- und Außenanlagen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit oder energetische Sanierungsmaßnahmen können beispielsweise gefördert werden.
Die Förderung richtet sich an Grundstückseigentümer/innen oder deren Verwandte (max. bis zum 2. Grad), die ihr Einfamilienhaus innerhalb des Sanierungsgebietes „Wildeshauser Straße“ selbst bewohnen, ihre Grundstücke in „Schuss“ gehalten und somit keine Möglichkeit haben, in den Genuss von Städtebaufördermittel zu kommen. Außerdem wird die Förderung nur gewährt, wenn keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in den letzten 3 Jahren erzielt wurden.
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Es können 30 % der Aufwendungen erstattet werden. Pro Grundstück beträgt der Höchstbetrag der Förderung 2.000,00 €. Insgesamt stehen jährlich 20.000,00 € für diesen Zweck zur Verfügung.
Die genauen Voraussetzungen können der Richtlinie der Gemeinde Großenkneten zur Förderung der Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse im Quartier „Wildeshauser Straße“ in Ahlhorn entnommen werden. Vor Durchführung der Maßnahme ist ein Antrag zu stellen. Die Richtlinie und der Antrag sind unter den aufgeführten Links abrufbar.