Städtebauliche Modernisierungsrichtlinie
Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Sozialer Zusammenhalt“ in Ahlhorn können auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu hat der Rat der Gemeinde Großenkneten am 17.06.2019 eine Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen.
Die Förderung dient der Erreichung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtbaumaßnahme und soll zu einer gestalterischen und funktionalen Aufwertung des Ortes beitragen.
Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen, die zur Aufwertung des Wohnumfeldes, zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Gebäudeenergieeffizienz führen. Zudem können auch die Instandsetzungen von Fassaden und Fassadenteilen, von Dächern oder Außenwänden sowie die Planungsleistungen zur Vorbereitung gefördert werden.
Bei einer Teilmodernisierung von Gebäuden (Böden, Fassaden, Fenster, Außentüren, etc.) können höchstens 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Bei der Modernisierung und Instandsetzung von Außenanlagen beträgt die Förderung höchstens 50 % der förderungsfähigen Kosten.
Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen können der Richtlinie der Gemeinde Großenkneten zur Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ entnommen werden.
Vor Durchführung der Maßnahme ist ein Antrag zu stellen. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden. Die Richtlinie und der Antrag sowie ein Informationsblatt sind unter den aufgeführten Links abrufbar.
Für Fragen steht das Beratungsteam des Förderprogrammes zu Verfügung:
Anja Bach
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Tel: 0421/32901-25
E-Mail: abach@baubeconstadtsanierung.com
Bianca Matthes
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Tel: 0421/32901-67
E-Mail: bmatthes@baubeconstadtsanierung.com
Horst Looschen
Gemeinde Großenkneten
Tel: 04435/600120
E-Mail: horst.looschen@grossenkneten.de