Sanierungsrechtliche Genehmigung
Nach §§ 144 und 145 Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ bestimmte Rechtsgeschäfte, Vorhaben bzw. Maßnahmen der Genehmigungspflicht.
Danach müssen Eigentümer(innen) eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen, wenn sie z. B.
nach § 144 BauGB:
- ihr Grundstück verkaufen, teilen oder ein Erbbaurecht bestellen,
- eine Hypothek aufnehmen,
- einen Miet- oder Pachtvertrag auf die Dauer von mehr als einem Jahr abschließen,
- ein Gebäude errichten,
- Werbeanlagen anbringen,
- Gebäude abbrechen,
- eine Änderung der Nutzung von Gebäuden beabsichtigen, z. B. die Umwandlung einer Wohnung in ein Büro,
- eine Baulasteintragung oder eine Grundstücksteilung oder -vereinigung vornehmen.
nach § 145 BauGB:
an bestehenden Gebäuden Instandsetzungen und Modernisierungen vornehmen, die den Wert wesentlich steigern oder die Fassade verändern (auch bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen
Über die Genehmigung ist binnen eines Monats nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Unter bestimmten Umständen kann die Frist um bis zu drei Monate verlängert werden.
Ist auch eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, entscheidet der Landkreis Oldenburg als Bauaufsichtsbehörde. In diesem Fall ist über die sanierungsrechtliche Genehmigung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrages bei der Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Genehmigungspflicht um zwei Monate verlängert werden.
Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die geplante Maßnahme bzw. das geplante Rechtsgeschäft die Sanierung wesentlich erschwert oder unmöglich macht oder dem Sanierungszweck zuwiderläuft. Die Genehmigung kann unter Auflagen befristet oder auch bedingt erteilt werden. In bestimmten Fällen hat die Gemeinde eine Versagungspflicht.
Zu beachten ist, dass die Bearbeitungsfrist nach § 145 (1) BauGB erst zu laufen beginnt, wenn alle zur Beurteilung erforderlichen Vertragsunterlagen eingereicht wurden.
Für eine schnellstmögliche Bearbeitung wird gebeten, das Formular für die Beantragung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zu verwenden. Die Formulare sind unter den unten aufgeführten Links abrufbar.